Kostenübernahme der Krankenkassen

Sep2

Die Kostenübernahme einer neuen Hörhilfe ist für viele Menschen wichtig und deshalb sollten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Krankenkasse auch bekannt sein. Diese Kosten werden getragen.

Wird eine Hörschwäche oder beginnende Hörschwäche von einem Ohrenarzt erkannt und bestätigt, sind die Kosten der Anschaffung grundsätzlich von den Krankenkassen zu übernehmen.

Bei privat Versicherten sind diese Kosten ebenfalls anzusetzen, hier sind die Leistungen und der Umfang jedoch stark vom Versicherungstarif abhängig.

Anspruch auf Übernahme der Kosten bei:

  • Hörhilfen/Hörgeräte die zuzahlungsfrei sind

  • Professionelle Hörtests inkl. Geräteanpassung

  • Reparaturen an Hörgeräten oder Wartungsarbeiten

Solange ein medizinischer Nachweis vorliegt, wird die Kostenübernahme von den Krankenkasse in aller Regel akzeptiert.

Krankenkassen Kostenübernahme in Dortmund
lda in Dortmund

© Copyright by AudioService I All Rights Reserved

Anforderungen bei der Kostenübernahme

Sep2

In erster Linie ist eine medizinische Notwendigkeit nötig, kann diese nachgewiesen werden, sind die Krankenkassen auch kooperativ und zahlungsbereit.

Hörgeräte mit neuster Technik und besonderen Funktionen, die über die Indikation hinausgehen, sind dann eigentlich immer mit einer Zuzahlung durch den Kunden versehen.

Folgende Anforderungen ergeben sich weiterhin bei einem Hörgerät:

  • Verstärkerleistung bis 75 Dezibel

  • 1 Rückkopplungsunterdrückung
  • 1 Störschallunterdrückung
  • 3 Hörprogramme
  • 4 Kanäle

In erster Linie ist eine medizinische Notwendigkeit nötig, kann diese nachgewiesen werden, sind die Krankenkassen auch kooperativ und zahlungsbereit.

Hörgeräte mit neuster Technik und besonderen Funktionen, die über die Indikation hinausgehen, sind dann eigentlich immer mit einer Zuzahlung durch den Kunden versehen.

Eine unverbindliche Beratung zur Kostenübernahme erhalten Sie bei ihrem Hörakustiker des Vertrauens in Schüren.

Welche Kosten werden übernommen?

Gesetzliche Krankenkasse

Sep

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*/**
  • 33,50 Euro Brutto für Otoplastik pro Ohr
  • 125,01 Euro Brutto für Service & Reparatur pro Ohr

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
** Bei Beidohriger Versorgung gibt es einen binauralen Abschlag

Private Krankenkasse

Sep

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
** Bei Beidohriger Versorgung gibt es einen binauralen Abschlag

Anruf beim Hörakustiker in Dortmund

Interesse geweckt?

Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse für unsere Produkte und Dienstleistungen geweckt haben. Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie heute noch einen Termin in unserem Fachgeschäft in Schüren.

Unsere Fachgeschäfte

AVWS verstehen und entsprechende Hörgeräte erhalten. Kommen Sie zur Höranalyse in Dortmund und prüfen Ihr Gehör
Alternative zu Hörgeräten, welche gibt es und was bringen Sie?
Sep

Hörsysteme Schüren
Gevelsbergstraße 30
44269 Dortmund 

TELEFON:+49 (0) 231 700 960 45
EMAIL
: info@hoersysteme-schueren.de

Sep

Hörsysteme Brackel
Flughafenstraße 4
44309 Dortmund

TELEFON:+49 (0) 231 700 960 45
EMAIL
: info@hoersysteme-schueren.de

Sep

Hörsysteme Mengede
Siegburgstr. 19
44359 Dortmund

TELEFON:+49 (0) 231 700 960 45
EMAIL
: info@hoersysteme-schueren.de