Kostenübernahme der Krankenkassen
Die Kostenübernahme einer neuen Hörhilfe ist für viele Menschen wichtig und deshalb sollten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Krankenkasse auch bekannt sein. Diese Kosten werden getragen.
Wird eine Hörschwäche oder beginnende Hörschwäche von einem Ohrenarzt erkannt und bestätigt, sind die Kosten der Anschaffung grundsätzlich von den Krankenkassen zu übernehmen.
Bei privat Versicherten sind diese Kosten ebenfalls anzusetzen, hier sind die Leistungen und der Umfang jedoch stark vom Versicherungstarif abhängig.
Anspruch auf Übernahme der Kosten bei:
Solange ein medizinischer Nachweis vorliegt, wird die Kostenübernahme von den Krankenkasse in aller Regel akzeptiert.
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Anforderungen bei der Kostenübernahme
In erster Linie ist eine medizinische Notwendigkeit nötig, kann diese nachgewiesen werden, sind die Krankenkassen auch kooperativ und zahlungsbereit.
Hörgeräte mit neuster Technik und besonderen Funktionen, die über die Indikation hinausgehen, sind dann eigentlich immer mit einer Zuzahlung durch den Kunden versehen.
Folgende Anforderungen ergeben sich weiterhin bei einem Hörgerät:
In erster Linie ist eine medizinische Notwendigkeit nötig, kann diese nachgewiesen werden, sind die Krankenkassen auch kooperativ und zahlungsbereit.
Hörgeräte mit neuster Technik und besonderen Funktionen, die über die Indikation hinausgehen, sind dann eigentlich immer mit einer Zuzahlung durch den Kunden versehen.
Eine unverbindliche Beratung zur Kostenübernahme erhalten Sie bei ihrem Hörakustiker des Vertrauens in Schüren.