Kostenübernahme der Krankenkassen

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Die Kostenübernahme einer neuen Hörhilfe ist für viele Menschen wichtig und deshalb sollten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Krankenkasse auch bekannt sein. Diese Kosten werden getragen.

Wird eine Hörschwäche oder beginnende Hörschwäche von einem Ohrenarzt erkannt und bestätigt, sind die Kosten der Anschaffung grundsätzlich von den Krankenkassen zu übernehmen.

Bei privat Versicherten sind diese Kosten ebenfalls anzusetzen, hier sind die Leistungen und der Umfang jedoch stark vom Versicherungstarif abhängig.

Anspruch auf Übernahme der Kosten bei:

  • Hörhilfen/Hörgeräte die zuzahlungsfrei sind

  • Professionelle Hörtests inkl. Geräteanpassung

  • Reparaturen an Hörgeräten oder Wartungsarbeiten

Solange ein medizinischer Nachweis vorliegt, wird die Kostenübernahme von den Krankenkasse in aller Regel akzeptiert.

Krankenkassen Kostenübernahme in Dortmund
lda in Dortmund

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Anforderungen bei der Kostenübernahme

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In erster Linie ist eine medizinische Notwendigkeit nötig, kann diese nachgewiesen werden, sind die Krankenkassen auch kooperativ und zahlungsbereit.

Hörgeräte mit neuster Technik und besonderen Funktionen, die über die Indikation hinausgehen, sind dann eigentlich immer mit einer Zuzahlung durch den Kunden versehen.

Folgende Anforderungen ergeben sich weiterhin bei einem Hörgerät:

  • Verstärkerleistung bis 75 Dezibel

  • 1 Rückkopplungsunterdrückung
  • 1 Störschallunterdrückung
  • 3 Hörprogramme
  • 4 Kanäle

In erster Linie ist eine medizinische Notwendigkeit nötig, kann diese nachgewiesen werden, sind die Krankenkassen auch kooperativ und zahlungsbereit.

Hörgeräte mit neuster Technik und besonderen Funktionen, die über die Indikation hinausgehen, sind dann eigentlich immer mit einer Zuzahlung durch den Kunden versehen.

Eine unverbindliche Beratung zur Kostenübernahme erhalten Sie bei ihrem Hörakustiker des Vertrauens in Schüren.

Welche Kosten werden übernommen?

Gesetzliche Krankenkasse

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Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) folgende Kosten:

  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 650,00 Euro bis 729,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*/**
  • 33,50 Euro Brutto für Otoplastik pro Ohr
  • 125,01 Euro Brutto für Service & Reparatur pro Ohr

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
** Bei Beidohriger Versorgung gibt es einen binauralen Abschlag

Private Krankenkasse

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Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
** Bei Beidohriger Versorgung gibt es einen binauralen Abschlag

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