Die Berufsgenossenschaft (BG) zählt in Deutschland zu den Trägern einer gesetzlichen Unfallversicherung. Damit ist sie Ansprechpartner für alle Themen rund um Erkrankungen, die berufs- beziehungsweise arbeitsbedingt entstehen.

Dies gilt auch für eine Schwerhörigkeit, die in diesem Kontext meist als Folge eines Unfalls beziehungsweise durch in Ihrer Arbeit vorkommenden Lärm (Lärmschwerhörigkeit) in Erscheinung tritt.

Wenn Sie Ihre beruflich verursachte Hörminderung ärztlich nachweisen lassen, ist in der Regel eine Kostenübernahme durch die BG für Ihre benötigten Hörgeräte möglich.

Anspruchsberechtige für eine Zuzahlung

Viele Berufe sind mit einer deutlich erhöhten Lärmbelastung verbunden. Auf lange Sicht kann dies im weiteren Verlauf zu einer Beeinträchtigung der Hörfähigkeit führen. Damit eine Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft grundsätzlich möglich ist, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Anspruchsberechtigte Personen müssen nachweisen können, dass die Hörminderung eine sogenannte Lärmschwerhörigkeit darstellt. Hierzu ist eine medizinische Untersuchung bei einem Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde erforderlich.

Wenn Ihnen der Arzt eine gesicherte Diagnose mit dem entsprechenden Befund stellt, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Hörgeräte zur Erstattung bei der Berufsgenossenschaft einzureichen. Hierzu berät Sie Ihr Hörakustiker ausführlich.

Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft - Hörberatung in Schüren

Lassen Sie sich zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft in Dortmund beraten

Der Verlauf nach der Diagnosestellung

Der Befund Ihres Ohrenarztes geht in der Regel mit einer Verordnung für Hörgeräte einher. Damit suchen Sie den Hörakustiker auf, der sie über geeignete Modelle vor dem Hintergrund Ihrer Hörschädigung informiert.

Um eine Zuzahlung zu den damit verbundenen Kosten zu beantragen, reicht der Akustiker Ihre Verordnung bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft ein. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Verordnung selbst einzureichen. In diesem Fall informiert Sie die BG im weiteren Verlauf über passende Anlaufstellen in Ihrer näheren Umgebung.

Die eigentliche Zusage der Kostenübernahme dauert relativ lang, im Durchschnitt etwa vier Monate. Dies liegt an den Anforderungen der BG, die durch einen Gutachter prüfen lässt, ob die diagnostizierte Hörschädigung auch tatsächlich durch Ihre berufliche Tätigkeit verursacht wurde.

Meist werden hierzu weitere Unterlagen erbeten, beispielsweise über Ihre Arbeitssituation und den Zeitraum der Lärmbelästigung.

Die Prüfung durch die BG

Damit eine Zuzahlung gewährt wird, sollten Sie nachweislich während mindestens zehn Jahren seit dem Ende Ihrer Schulzeit erhöhtem Lärm ausgesetzt gewesen sein. Hierbei wird als Richtwert ein Lärmpegel definiert, der höher liegt als 85 dB/A. Der Gutachter prüft an Ihrem Arbeitsplatz die vorhandene Belastung durch Lärm, damit nachgewiesen wird, dass keine anderen Ursachen für Ihre Schwerhörigkeit verantwortlich sind.

Auch mögliche Vorerkrankungen spielen bei dieser Begutachtung eine Rolle. Da es viele Krankheiten gibt, die mit einer Beeinträchtigung des Gehörs einhergehen können, muss auch dieser Bereich vor einer genehmigten Zuzahlung geklärt werden.

Wenn alle Faktoren ausgeschlossen werden können, die außer der Lärmbelästigung am Arbeitsplatz für Ihre Schwerhörigkeit verantwortlich sind, erkennt die BG Ihren Befund als eine Lärmschwerhörigkeit im Sinne einer Berufskrankheit an.

Die Höhe der Zuzahlung

Die Kostenübernahme für Ihre Hörgeräte ist mit einer Einstufung in eine von drei möglichen Kategorien verbunden. Die konkrete Höhe Ihrer Erstattung basiert somit auf Ihrer individuellen Einstufung.

Kategorie 1

Bei Hörgeräten werden vergleichbare Kriterien an die Ausstattung gelegt, wie sie auch bei einer Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse üblich sind. Sie erhalten einen Betrag von 820,23 Euro für jedes Ohr. Hinzu kommt eine Versorgungspauschale von 289,77 Euro. Dieser Betrag ist deutlich höher als in der gesetzlichen Versicherung erstattet wird.

Kategorie 2

Zusätzlich zu den in Kategorie 1 definierten Geräten sind wenigstens zwei ergänzende Eigenschaften möglich, beispielsweise die Unterdrückung von Windgeräuschen oder des Impulsschalls.

Kategorie 3

Auch hier werden zunächst die gleichen Richtlinien wie in Kategorie 1 angelegt. Hinzu kommen zumindest vier weitere Eigenschaften bei Ihren Hörgeräten.

Wichtig: Damit Sie berechtigt sind, eine Einstufung in Kategorie 3 zu erhalten, muss Ihr Hörakustiker nachweisen können, warum Kategorie 2 für eine sinnvolle Versorgung Ihrer bestehenden Hörschädigung nicht ausreichend ist.

Fazit

Sie können eine berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit durch Ihre zuständige Berufsgenossenschaft anerkennen lassen. Zu den Details und dem genauen Ablauf sowie den Prüfmodalitäten berät und informiert Sie Ihr Hörakustiker Hörsysteme Schüren ausführlich.

Auch wenn der zeitliche Ablauf bis zur Erstattung relativ langwierig ist, lohnt sich eine Beantragung, da im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse durch die BG deutlich mehr Kosten übernommen werden.

Gerne beraten wir Sie vor Ort zu diesem Thema in Dortmund-Schüren.

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Andrea Walla
(Fillialleitung)

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