Kurz und knapp
- Neue Hörgeräte nach 4 Jahren bieten spürbare Vorteile durch bessere Klangqualität, moderne Funktionen und individuelle Anpassung an veränderte Lebensumstände.
- Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle sechs Jahre Anspruch auf eine Neuversorgung, bei medizinischer Notwendigkeit oder Verlust ist auch eine frühere Versorgung möglich.
- Hörsysteme Schüren begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Wiederversorgungsprozess, von der Beratung bis zur Anpassung Ihres neuen Hörsystems.
Gründe für den Austausch von Hörgeräten nach 4 Jahren

Technologie entwickelt sich rasant. Erinnern Sie sich noch an Ihr erstes Handy? Wenn Sie es mit Ihrem heutigen Smartphone vergleichen, erkennen Sie schnell, wie viel sich verändert hat. Ganz ähnlich verhält es sich auch mit Hörsystemen.
Neue Hörgeräte nach 4 Jahren bieten viele Vorteile:
Sie klingen besser, sind komfortabler zu tragen und verfügen oft über moderne Funktionen wie Bluetooth oder smarte Steuerungsmöglichkeiten. Was früher eine reine Hörhilfe war, ist heute ein hochentwickeltes Kommunikationsgerät.
Auch wenn Hörgeräte robust gebaut sind, setzen täglicher Gebrauch, Feuchtigkeit und Staub ihnen mit der Zeit zu. Die Klangqualität kann sich verschlechtern, Reparaturen häufen sich. Vielleicht merken Sie, dass Sie sich beim Hören wieder mehr anstrengen müssen oder dass bestimmte Situationen schwieriger geworden sind.
Neue Hörgeräte nach 4 Jahren können genau hier Abhilfe schaffen. Sie profitieren von neuesten Technologien, zuverlässigerem Hören und mehr Komfort im Alltag. Darüber hinaus ermöglichen moderne Modelle häufig ein deutlich natürlicheres Klangbild, das Sie in Ihrer Lebensqualität spürbar unterstützt.
Wie regelmäßig finanzieren Krankenkassen neue Hörgeräte?
Im Laufe der Zeit kann sich Ihr Hörvermögen verändern. Vielleicht stellen Sie fest, dass Ihre bisherigen Hörgeräte nicht mehr ausreichen, um Gesprächen gut zu folgen oder Geräusche klar zu erkennen. In solchen Fällen kann es notwendig sein, neue Hörgeräte anzupassen, und genau hier stellt sich die Frage nach der Kostenübernahme.
Neue Hörgeräte nach 4 Jahren sind zwar technisch sinnvoll, werden jedoch in der Regel nicht in diesem Rhythmus bezuschusst. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle 6 Jahre die Kosten für neue Hörgeräte, sofern bereits eine Verordnung durch den HNO-Arzt erfolgt ist und die vorherige Versorgung abgeschlossen wurde.
Bei privaten Krankenkassen können andere Regelungen gelten, hier ist oft bereits nach 5 Jahren eine Kostenbeteiligung möglich. Auch hier gilt: Entscheidend ist, dass das aktuelle Hörgerät nicht mehr Ihren Hörbedürfnissen entspricht.
Wenn sich Ihr Hörvermögen vor Ablauf der 6 Jahre deutlich verschlechtert oder das aktuelle Gerät technische Defizite aufweist, kann eine Ausnahme gemacht werden. In solchen Fällen ist auch eine frühere Neuversorgung möglich.
Neue Hörgeräte nach 4 Jahren lohnen sich also vor allem dann, wenn der Hörgewinn spürbar verbessert wird oder eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Bei Hörsysteme Schüren beraten wir Sie umfassend zur sogenannten Folgeversorgung. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Krankenkasse finden wir den besten Weg zu Ihrer neuen Hörlösung.
Besondere Gründe für ein neues Hörgerät nach 4 Jahren

Auch wenn die gesetzliche Regelung eine Neuversorgung alle sechs Jahre vorsieht, gibt es Situationen, in denen neue Hörgeräte nach 4 Jahren durchaus notwendig und auch möglich sind.
Ein typisches Beispiel: Ihr Hörvermögen hat sich seit der letzten Anpassung deutlich verschlechtert. Vielleicht fällt es Ihnen zunehmend schwer, Gesprächen in geräuschvoller Umgebung zu folgen, selbst mit Hörgerät. In solchen Fällen ist eine erneute Versorgung medizinisch sinnvoll.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie hierfür eine aktuelle Verordnung vom HNO-Arzt. Ein neuer Hörtest kann die Veränderung Ihres Hörvermögens dokumentieren und dient als Grundlage für die Beantragung eines erneuten Krankenkassenzuschusses.
Auch der Verlust eines Hörgeräts kann einen triftigen Grund darstellen. Sollten Sie Ihr Gerät verlieren, kann eine neue Versorgung mit neuen Hörgeräten nach 4 Jahren erfolgen, vorausgesetzt, Sie reichen eine Verlustanzeige bei Ihrer Krankenkasse ein und holen sich eine neue Verordnung vom HNO-Arzt.
Bei Hörsysteme Schüren beraten wir Sie gerne persönlich, ob und wie Sie neue Hörgeräte erhalten können. Wir unterstützen Sie bei den nötigen Schritten und helfen Ihnen dabei, die optimale Lösung für Ihre Hörsituation zu finden.
Welche Vorteile moderne Hörgeräte bieten
Die Technik hinter Hörsystemen hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Wenn Sie neue Hörgeräte in Betracht ziehen, profitieren Sie von vielen Neuerungen, die Ihr Hören und Ihren Alltag spürbar verbessern können.
Anpassung an den Lebensstil
Ihr Alltag hat sich verändert? Vielleicht sind Sie aktiver, reisen mehr oder verbringen mehr Zeit in Gruppen. Neue Hörgeräte können individuell auf Ihre Lebensumstände abgestimmt werden, für ein Hörerlebnis, das sich Ihren Bedürfnissen anpasst.
Verbesserte Hörqualität
Moderne Hörgeräte bieten eine deutlich klarere Klangwiedergabe. Sie erfassen feinere Klangdetails und ermöglichen ein natürlicheres Hörerlebnis. Besonders in lauter Umgebung wird das Sprachverstehen spürbar erleichtert, ein echter Vorteil gegenüber älteren Geräten.
Neue Funktionen
Die aktuellen Modelle bieten weit mehr als nur gutes Hören. Viele neue Hörgeräte verfügen über Bluetooth-Verbindungen zu Smartphones oder Fernsehern, intelligente Geräuschunterdrückung oder sogar Gesundheitsfunktionen wie Schrittzähler oder Sturzsensoren. Sie werden erstaunt sein, was moderne Hörsysteme heute leisten.
So läuft die Wiederversorgung mit Hörgeräten ab

Der Weg zu neuen Hörgeräten nach 4 Jahren beginnt ähnlich wie bei der Erstversorgung. Zunächst steht ein aktueller Hörtest an. Dieser wird entweder bei uns in der Fachwerkstatt oder beim HNO-Arzt durchgeführt. Dabei wird Ihr Hörvermögen auf beiden Ohren geprüft, um festzustellen, ob sich Ihr Gehör verändert hat.
Wenn eine Verschlechterung vorliegt oder Ihre bisherigen Hörgeräte nicht mehr Ihren Bedürfnissen entsprechen, stellt der HNO-Arzt eine neue Verordnung aus, das ist die Voraussetzung für einen erneuten Zuschuss durch die Krankenkasse.
Anschließend beginnt bei Hörsysteme Schüren die individuelle Beratung. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, welche Anforderungen Sie an Ihre neuen Hörgeräte stellen.
- Was hat sich in Ihrem Alltag verändert?
- Welche Funktionen sind Ihnen wichtig?
- Möchten Sie bei Bewährtem bleiben oder wünschen Sie sich moderne Technik mit neuen Möglichkeiten?
Im nächsten Schritt wird besprochen, ob Sie Im-Ohr- oder Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte bevorzugen, beide Varianten werden von der Krankenkasse gleichermaßen bezuschusst. Wir zeigen Ihnen die Kosten auf und besprechen transparent, ob und in welchem Umfang ein Eigenanteil anfällt.
Bevor Sie Ihre neuen Hörgeräte nach 4 Jahren erhalten, wird ein individueller Ohrabdruck genommen. Dieser dient als Grundlage für ein maßgeschneidertes Ohrpassstück, das optimalen Sitz und besten Klang garantiert.
Nach Fertigstellung erfolgt die exakte Anpassung Ihrer neuen Hörsysteme mithilfe modernster Technik. Im Anschluss können Sie die Geräte im Alltag testen. Ein abschließender Hörtest dokumentiert Ihre Hörergebnisse und dient als Leistungsnachweis für die Krankenkasse. Bei Hörsysteme Schüren begleiten wir Sie Schritt für Schritt, für ein besseres Hören, das sich Ihrem Leben anpasst.
FAQ
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Andrea Walla
(Fillialleitung)
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