Kurz und knapp
- Viele moderne Hörgeräte sind für gesetzlich Versicherte bereits ab etwa 10 Euro Eigenanteil pro Gerät erhältlich, wenn eine ärztlich festgestellte Schwerhörigkeit vorliegt.
- Auch zuzahlungsfreie Kassengeräte bieten heute moderne Technik mit guter Sprachverständlichkeit, mehreren Hörprogrammen und automatischer Geräuschunterdrückung.
- Wer zusätzlichen Komfort oder smarte Funktionen möchte, etwa Bluetooth, Akku-Technik oder besseres Hören in lauter Umgebung, muss mit höheren privaten Kosten rechnen.
- Für Rentner lohnt es sich, verschiedene Hörgeräte im Alltag ausführlich zu testen, da oft schon ein Basismodell vollkommen ausreicht.
Was kostet ein modernes Hörgerät für Senioren?

Die gute Nachricht vorweg: Ein gutes Hörgerät gibt es für Rentner, und alle anderen gesetzlich Versicherten, im Grunde schon ab 10 Euro Eigenanteil pro Gerät.
Die EuroTrak Hörstudie 2025 zeigt, dass nur 37 % der unversorgten Hörgeminderten wissen, dass die Krankenversicherung die Kosten für Hörgeräte zumindest teilweise übernimmt.
Wie hoch die tatsächlichen Kosten für ein Hörgerät ausfallen, hängt vor allem von Ihren persönlichen Wünschen an Komfort, Technik und Zusatzfunktionen ab. Ob Sie bereits im Ruhestand sind oder noch berufstätig, spielt bei der gesetzlichen Krankenkasse übrigens keine Rolle. Entscheidend ist allein die medizinische Notwendigkeit.
Viele Rentner entscheiden sich zunächst für eine zuzahlungsfreie Basisversorgung. Moderne Hörgeräte in dieser Kategorie ermöglichen bereits ein gutes Sprachverstehen im Alltag. Wer zusätzlichen Komfort möchte, etwa besseres Hören in Restaurants, eine Verbindung zum Smartphone oder besonders kleine Bauformen, kann sich auch für höherwertige Technik entscheiden. Dadurch steigen die Kosten entsprechend an.
Das „Kassengerät“ zum Nulltarif: Die Basisausstattung

Wenn ein HNO-Arzt eine Schwerhörigkeit feststellt und ein Rezept ausstellt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen festen Zuschuss für das Hörgerät. Dieser sogenannte Festbetrag liegt aktuell bei etwa 680 bis 740 Euro pro Ohr und wird in der Regel direkt zwischen Hörakustiker und Krankenkasse abgerechnet.
Für Rentner bedeutet das:
Der Hörakustiker muss Ihnen mindestens ein Hörgerät anbieten, das vollständig durch diesen Zuschuss abgedeckt ist. Dadurch entstehen oft nur sehr geringe Kosten.
Ihre Eigenbeteiligung beträgt bei einem zuzahlungsfreien Modell lediglich die gesetzliche Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörgerät. Bei einer Versorgung für beide Ohren fallen also insgesamt 20 Euro an. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, entstehen Ihnen sogar gar keine Kosten.
Auch diese sogenannten Kassengeräte bieten heute moderne, volldigitale Technik. Sie verfügen bereits über mehrere Hörkanäle, unterschiedliche Hörprogramme sowie automatische Funktionen zur Unterdrückung von Pfeiftönen, sogenannten Rückkopplungen, und störenden Hintergrundgeräuschen.
Viele Rentner sind überrascht, wie leistungsfähig ein modernes Hörgerät bereits in der Basisausstattung ist. Bei Hörsysteme Schüren zeigen wir Ihnen gerne, welche Möglichkeiten Sie ohne hohe zusätzliche Kosten erhalten können.
Premiumklassen: Mehr Ausstattung und smartere Funktionen

Wenn Sie sich bei Ihrem Hörgerät mehr Komfort oder zusätzliche technische Funktionen wünschen, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen, entsteht ein privater Eigenanteil. Der Zuschuss der Krankenkasse wird dabei selbstverständlich weiterhin angerechnet, Sie zahlen also nur die Differenz.
Viele Rentner entscheiden sich bewusst für eine höherwertige Ausstattung, weil moderne Premiumsysteme das Hören in anspruchsvollen Alltagssituationen deutlich angenehmer machen können. Dazu gehören zum Beispiel Gespräche in größeren Gruppen, Restaurantbesuche oder das Fernsehen.
Je nach Technikstufe unterscheiden sich die Kosten pro Ohr meist deutlich. Ausschlaggebend sind unter anderem die Anzahl der Hörkanäle, die Qualität der Geräuschunterdrückung oder zusätzliche Komfortfunktionen.
| Preisklasse | Privater Eigenanteil (pro Ohr) | Typische Zusatzfunktionen |
|---|---|---|
| Mittelklasse | ca. 500 € bis 1.200 € | Besseres Sprachverstehen bei Hintergrundlärm (z.B. in Restaurants), teilweise bereits Akku-Technik statt Batterien. |
| Oberklasse | ca. 1.200 € bis 1.800 € | Direkte Bluetooth-Verbindung zum Smartphone oder Fernseher, sehr kleine Bauformen. |
| Premiumklasse | ab 1.800 € bis 2.500 €+ | Vollautomatische Anpassung an jede Umgebung, 360-Grad-Hören, modernste KI-Filterung. |
Welche Ausstattung für Sie sinnvoll ist, hängt immer von Ihrem Hörverlust, Ihrem Alltag und Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Bei Hörsysteme Schüren beraten wir Sie transparent zu allen Möglichkeiten und zeigen Ihnen, welche zusätzlichen Funktionen den Mehrpreis wirklich wert sind.
Wichtige Spartipps für Rentner
Gerade für Rentner lohnt es sich, die verschiedenen Möglichkeiten rund um Hörgerät und Kosten genau zu kennen. Mit den richtigen Informationen lassen sich häufig mehrere hundert Euro sparen.
Wartung und Reparaturen sind oft bereits enthalten
Im Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ist immer auch eine Reparaturpauschale für sechs Jahre enthalten. Entscheiden Sie sich für ein zuzahlungsfreies Hörgerät, entstehen innerhalb dieses Zeitraums bei notwendigen Reparaturen in vielen Fällen keine zusätzlichen Kosten.
Bei höherwertigen Premiumgeräten kann es dagegen vorkommen, dass bestimmte Mehrkosten nicht vollständig übernommen werden. Darüber informieren wir Sie bei Hörsysteme Schüren selbstverständlich transparent im Voraus.
Private Kosten steuerlich absetzen
Wenn Sie für ein Hörgerät einen privaten Eigenanteil zahlen, können Sie diese Kosten unter Umständen steuerlich geltend machen. Für viele Rentner ist das über die Einkommensteuererklärung als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ möglich.
Dazu zählen häufig:
- Eigenanteile für Hörgeräte
- Zuzahlungen
- Kosten für Zubehör oder Reparaturen
Im Zweifel kann sich eine Rückfrage beim Steuerberater oder beim Finanzamt lohnen.
Hörgeräte unbedingt im Alltag testen
Ein Hörgerät sollte nicht nur im Fachgeschäft überzeugen, sondern vor allem im täglichen Leben. Deshalb sollten Sie keine Entscheidung vorschnell treffen.
Jeder Hörakustiker ist verpflichtet, Ihnen Geräte zum Probetragen mit nach Hause zu geben. Nutzen Sie diese Möglichkeit unbedingt und testen Sie verschiedene Modelle in typischen Alltagssituationen, zum Beispiel beim Fernsehen, Spazierengehen oder bei Gesprächen mit Familie und Freunden.
Beispiel aus unserer Praxis
Herr Becker kam zu Hörsysteme Schüren, weil Gespräche mit der Familie zunehmend anstrengend wurden und das Fernsehen immer lauter eingestellt werden musste. Besonders in größeren Runden fiel es ihm schwer, Sprache klar zu verstehen.
Zunächst testete er ein modernes zuzahlungsfreies Hörgerät, das bereits viele wichtige Funktionen für den Alltag bot. Damit verbesserte sich das Sprachverstehen deutlich und die grundlegenden Anforderungen waren erfüllt.
Im direkten Vergleich probierte Herr Becker anschließend auch ein höherwertiges Modell aus der Premiumklasse. Dieses Hörgerät bot zusätzlichen Komfort in lauter Umgebung und sorgte bei Restaurantbesuchen oder Familienfeiern für entspannteres Hören.
Nach mehreren Tagen Probetragen entschied sich der Rentner bewusst für die Premiumlösung mit einem privaten Eigenanteil. Ausschlaggebend war für ihn das angenehmere Hören in Gesellschaft.
Genau deshalb legen wir bei Hörsysteme Schüren großen Wert darauf, dass Sie verschiedene Hörgeräte in Ruhe im Alltag testen können, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
FAQ
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Andrea Walla
(Fillialleitung)
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